Mehr als Wärme
Vor dem Ausbau kommt die Einstufung der Speicherheizgeräte
Die meisten Nachtstrom-Speicheröfen können mittels der sog. Speicherheizgeräte-Datei zugeordnet werden. Dazu werden folgende Angaben vom Geräte-Typenschild benötigt:
Bei der Zuordnung wird zwischen 3 Gerätegruppen unterschieden:
Wenn das Typenschild nicht lesbar oder auffindbar ist wird das Gerät als asbesthaltig Gruppe 3 eingestuft.
Wenn Sie uns die obenstehenden Daten nennen, geben wir Ihnen gerne kostenlos Auskunft. Auf Wunsch führen wir auch die Bewertung vor Ort für Sie durch.
Was bedeutet die Einstufung der Geräte für den Ausbau
Geräte der Gruppen 1 und 2 (wenn Kleinteile entfernt wurden) können im Ganzen ausgebaut / abtransportiert werden. Bei Gewichtserleichterung der Geräte vor dem Abtransport ist keine Sachkunde nach TRGS 519 erforderlich. Die Geräte sind vor dem Entfernen staubdicht zu verpacken.
Geräte der Gruppe 3 können (staubdicht verpackt) im Ganzen ausgebaut / abtransportiert werden. Bei Gewichtserleichterung der Geräte (häufig bei größen Geräten erforderlich) ist Sachkunde nach TRGS 519 erforderlich. Die Gewichtserleichterung ist von sachkundigen Personen innerhalb einer Einhausung durchzuführen.
Gewichtserleichterung wird erforderlich, wenn auf Grund der Gerätegröße oder wegen des Standortes die Geräte ein Abtransport im Ganzen nicht möglch oder gefährlich ist. Dabei werden die Geräte geöffnet um die Speichersteine zu entnehmen und anschließend wieder verschlossen. Geräte und Steine sind staubdicht zu verpacken.
Entsorgung - Wo und wie sind die Geräte zu entsorgen
Grundsätzlich sind alle Speicherheizgeräte sachgerecht zu entsorgen, auch Geräte ohne schwach gebundenem Asbest. Ein Grund dafür ist u.a., daß die im Gerät enthaltenen Speichersteine Chrom(VI) enthalten.
Elektrospeicherheizgeräte aus privaten Haushalten werden von den zuständigen Gebietskörperschaften kostenlos zur Entsorgung angenommen. Grund dafür ist das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Die Annahmestellen sind von der zuständigen Stadtverwaltung oder dem Landratsamt zu erfahren. Es werden nur sachgerecht verpackte Geräte und Steinpakete angenommen.
Kachelspeicheröfen - Ausbau / Sanierung von ortsfest gesetzten Öfen
Bei ortfest gesetzten Elektro-Kachelspeicheröfen ist eine Einstufung über das Typenschild meist nicht möglich. Geräte dieser Bauart wurden früher von den Elektroversorgungsunternehmen (BELG, EVO, OBAG, ÜWO usw.) verkauft oder vermittelt.
Bei Geräten vom Fabrikat A.B. Müller KG kann häufig durch Einzeluntersuchung eine Einstufung erfolgen. Geräte dieser Bauart können von uns auch saniert und repariert werden. Ein Ausbau im Ganzen ist bei diesen Geräten nicht möglich.
Unser Vorschlag
Wir haben eine Zulassung durch die Regierung von Oberfranken für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungarbeiten an Geräten und Bauteilen mit schwach gebundenem Asbest. Außerdem haben wir jahrzehntelange Erfahrung im Umgang mit schwach gebundenem Asbest und mit Speicherheizgeräten aller Arten. Referenzen können wir Ihnen auf Wunsch gerne nennen.
Wenn Sie ein Poblem mit Ihrer Speicherheizung haben (Reparatur, Sanierung, Ausbau, Entsorgung, usw.) nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Rufen Sie uns an (0921 64806) oder senden Sie uns eine Anfrage. Auf der nächsten Seite erfahren Sie, welche Informationen wir zur Ermittlung der Entsorgungkosten benötigen.