Bewertung

Vor dem Ausbau kommt die Einstufung der Geräte.

Folgende Angaben vom Geräte-Typenschild werden benötigt:

  • Fabrikat, Typ, Datum oder Fertigungsnummer (FDat / H-Nr)

Daraus folgt die Einstufung der Geräte nach Gruppen mit Hilfe einer herstellerbezogenen Geräte-Datei.

  • Gruppe 1 - asbestfrei
  • Gruppe 2 - enthält asbesthaltige Kleinteile
  • Gruppe 3- enthält schwach gebundenen Asbest im Kernbereich

Wenn kein Typenschild vorhanden, ist Gruppe 3 anzunehmen.

Ausbau

Die Bedeutung der Einstufung für den Ausbau:

  • Geräte der Gruppen 1 oder 2 können ohne Sachkunde nach TRGS 519 gewichtserleichtert werden
  • Geräte der Gruppe 3 dürfen nur innerhalb einer Einhausung nach TRGS 519 gewichts-erleichtert werden --> Sachkunde erforderlich.
  • Der Ausbau der Geräte im Ganzen erfordert keine Sachkunde nach TRGS 519
  • Geräte, Speichersteine und Gehäuse müssen staubdicht verpackt werden
  • Ortsfest gesetzte Kachelöfen mit Elektro-Speicherkern sind in der Regel mit Stufe 3 zu bewerten

Entsorgung

Grundsätzlich sind nach dem Elektrogesetz (ElektroG) alle Speicherheizgeräte sachgerecht zu entsorgen - auch Geräte ohne schwach gebundenem Asbest.

Ein Grund dafür ist u.a., dass die Speichersteine Chrom(VI) enthalten können.

Die Annahmestellen sind von der zuständigen Stadtverwaltung oder dem Landratsamt zu erfahren. Es werden nur sachgerecht verpackte Geräte und Steinpakete angenommen.

Entsorgung von Speicheröfen