Kachelofen-Heizeinsatz
Heizeinsatz mit Backfach
Feinstaubfilter
Heizeinsatz-Tausch ?
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Emissionswerte einhalten
Kleinfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe, wie Scheitholz, Holzpellets oder Ähnliches, müssen Emissionsgrenzwerte einhalten. Das wird durch die Bundes-Immissionschutz-Verordnung (BISchV) geregelt. Die Einhaltung dieser Verordnung überwacht der zuständige Bezirkskaminkehermeister.
Nachweis erbringen
Der Nachweis lässt sich durch eine Bescheinigung des Herstelles oder über die Datenbank hki.cert-online.de an Hand des Typenschildes erbringen. Die Verordnung lässt Ausnahmen zu (z.B. Kochherde, Offene Kamine bei gelegentlicher Nutzung, u.a.)
Übergangsfristen
Kann der Nachweis nicht erbracht werden, unterliegen Einzelraumfeuerungsanlagen einem langfristig angelegten Programm zur Nachrüstung oder Außerbetriebnahme zwischen Ende 2014 und Ende 2024. Die Frist richtet sich nach dem Prüfjahr des Gerätes.
Nachrüstung
Bei Kachelöfen mit Heizeinsatz kann der Nachweis durch den Austausch eines geeigneten Heizeinsatzes erbracht werden. Der Tausch sollte durch ein Fachunternehmen erfolgen, der bei Bedarf eine sog. Fachunternehmererklärung ausstellt. Die abschließende Abnahme durch den zuständigen Bezirkskaminkehermeister ist zwingend vorgeschrieben.
Alternativen
Ist der Tausch des Heizeinsatzes ohne Zerstörung der Ummantelung nicht möglich (häufig bei Heizkaminen, gibt es in Bayern die Sonderregelung einer Feinstaubmessung. Das erfordert meistens die Nachrüstung eines Feinstaubabscheiders auf der Kaminmündung.
Weitere Hinweise finden Sie in Beiträge/Entsorgung oder im Webshop
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