Kachelöfen, Kamine, Herde, Kaminöfen, Elektroheizung, Wärmepumpen, WandheizungEntsorgung asbesthaltiger Geräte
Zum Nachweis, daß Ihre bestehende Anlage bereits die Forderungen der 1. BImSchV erfüllt, gibt es grundsätzlich 2 Möglichkeiten: